Unterkunft, Preise und Pflichten der Hoteliers

Die Preise in den Hotels, sind so konzipiert, frei. Aber die Hoteliers verpflichtet, durch die EOT-Listen in jedem Zimmer, die den Raum betreten, müssen mit den entsprechenden Zuschläge werden gebilligt Post. Außerdem hat das Hotel mit einer speziellen Marke von EOT ausgestattet werden und zu pflegen Hygiene. H Gebühr von Telefonaten, Hotel, gebildet frei.

O Beherberger ist verpflichtet, die leeren Zimmer, jedes Client zu mieten, und innerhalb von drei Tagen zu reagieren, telefonisch oder schriftlich über die Annahme oder keine Aufträge mieten Zimmer. Außerdem ist es erforderlich, daß seine Kunden die Ausstattung beworbenen wie Pool, Fitness-Einrichtungen, Nachtclub, usw. ist berechtigt, eine Kaution verlangen, bis zu 25% des vereinbarten Gesamtpreises. O Kunden, die Zimmer bestellt und sie auch nicht benutzt, schädigt es den Wirt, der die Hälfte des vereinbarten Preises. Apallassetai jedoch von jeglicher Haftung für Schäden, wenn der Hotelier gewarnt 21 Tage vor dem Beginn des Mietverhältnisses. In diesem Fall muss der Hotelier den Vorschuss zurück er vom Client empfangen haben.
H Raummiete gilt für einen Tag, es sei denn es gibt andere ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Hotelier. H Miete erfrischt für den nächsten Tag, da weder der Hotelier oder der Kunde Ankündigung vom Vortag, um den Mietvertrag zu beenden.
Wenn das Zimmer, das wir gebucht haben, nicht verfügbar ist, besteht keine Verpflichtung für den Hausverwalter unseren Aufenthalt in einem anderen Hotel zu gewährleisten, mindestens in der gleichen Reihenfolge, die in der gleichen Stadt liegen und die gleiche Ausstattung und Wohnsitz, wie sie Werbung zu seinem eigenen Hotel. Zur gleichen Zeit, muss er zahlen Transportkosten und keine zusätzlichen Preisunterschied. Wenn nicht dies zu ermöglichen, muss der Hotelier erstatten uns, mit all dem vereinbarten Preis von Unterkünften.
O Hotelier haftet für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und Geld, liefern wir nur dann, wenn für die Verwahrung, die Beweisaufnahme. Bei anderen Objekten ist der Hotelier verpflichtet, es sei denn, der Schaden ist auf Fahrlässigkeit des Kunden oder Besucher, oder wenn aufgrund höherer Gewalt (zB Erdbeben, Hochwasser etc).